Diese AGB regeln die Vermietung des Ferienhauses (nachfolgend «Objekt») zwischen Vermieter und Mieter (nachfolgend «Gast»). Abweichungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Die Bestätigung enthält Aufenthaltszeitraum, Preis, Zusatzleistungen, Kaution und Zahlungsfristen.
Der Gast hinterlegt eine Kaution von CHF 500.– spätestens beim Check-in. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 7–14 Tagen nach Abreise, abzüglich berechtigter Gegenforderungen (Nachweis wird erbracht).
Check-in ab 16:00 Uhr, Check-out bis 11:00 Uhr. Späte An-/Abreisen bedürfen der Absprache und können kostenpflichtig sein. Bei verspäteter Abreise kann eine zusätzliche Tagesmiete berechnet werden.
Objekt und Inventar sind pfleglich zu behandeln. Schäden/Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Feststellung, zu melden. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Gast (einschliesslich Mitreisende/Besucher). Bei Schlüsselverlust werden die tatsächlichen Ersatz-/Schliessanlagekosten berechnet.
Die Nutzung dient ausschliesslich legalen Zwecken. Illegale Downloads/Filesharing sind untersagt. Es besteht keine Gewähr für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit und Störungsfreiheit.
Der Vermieter übergibt das Objekt im vertragsgemässen Zustand. Bei erheblichen Mängeln ist dem Vermieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Vermieter nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Urlaub oder Wertgegenstände ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Pauschalen (jeweils vom Gesamtpreis):
Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter. Der Gast kann einen Ersatzmieter benennen (Übernahme zu gleichen Konditionen; Zustimmung des Vermieters erforderlich, darf nicht unbillig verweigert werden). Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Der Vermieter kann aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Unbewohnbarkeit, behördliche Massnahmen) vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei schwerwiegenden Vertragsverstössen (z. B. Überbelegung, Party, erhebliche Ruhestörung, Sachbeschädigung) kann der Vermieter fristlos kündigen; ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien (Naturereignisse, Strom-/Netzausfälle, Pandemien, behördliche Verbote) befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Bereits erbrachte Leistungen werden unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen angemessen erstattet.
Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters. Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Kommunikation verarbeitet.
Der Vermieter oder beauftragte Dritte dürfen das Objekt in dringenden Fällen (Gefahr im Verzug, notwendige Reparaturen) betreten; der Gast wird nach Möglichkeit vorab informiert. Der Einsatz von Drohnen/Feuerwerk ist nur mit vorheriger Zustimmung und unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften zulässig.
Es gilt schweizerisches Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen und internationaler Abkommen, soweit zulässig). Gerichtsstand: Stein am Rhein, Kanton Schaffhausen.
Nebenabreden sowie Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (salvatorische Klausel). Vertragssprache ist Deutsch.